Aus einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage der Bitcom Research geht hervor, dass 71 % der Deutschen eine barrierefreie Gestaltung von digitalen Angeboten für mehr Teilhabe im Alltag fordern. Demzufolge ist eine wichtige Maßnahme zur Stärkung der digitalen Teilhabe diese Barrieren abzubauen, sodass alle gleichermaßen Angebote wie Webseiten, elektronische Dokumente oder mobile Anwendungen verstehen und selbstbestimmt nutzen, lesen oder navigieren können.
Als unverzichtbares Qualitätsmerkmal stellt somit die digitale Barrierefreiheit ein wesentliches Kriterium bei der Zugänglichkeit von digitalen Angeboten dar und befähigt alle Menschen ohne fremde Hilfe, zu jeder Zeit und ohne zu hohen zusätzlichen Zeitaufwand ein digitales Produkt zu nutzen. Nicht zuletzt bietet der technische Fortschritt hierzu eine Vielzahl an barrierefreien Nutzungs-Schnittstellen, die eine leichte Bedienung und verständliche Sprache ermöglichen.
Um bewusst für mehr Inklusion zu sorgen, gibt es sowohl EU- als auch landesweit verschiedene Richtlinien. Hierzu gehören:
- EU-Richtlinie 2016/2102
- Umsetzung in nationales Recht (Ländersache)
- Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG)
- Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG)
- Standards zur Umsetzung in Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO)
Mit verschiedenen Maßnahmen versucht auch die Digitalagentur Thüringen und das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie einen wesentlichen Beitrag zum Abbau von digitalen Barrieren zu leisten. So wurden bereits bestehende PDFs auf der Website der Digitalagentur barrierefrei dargestellt, um vor allem blinden und sehbehinderten Menschen die Nutzbarkeit der Dokumente zu erleichtern. Hier liegt vor allem das Hauptaugenmerk auf der barrierefreien Ausgestaltung des Thüringer Digitalmonitors, der zweimal im Jahr als digitales Dokument und Print-Ausgabe erscheint. Neben einer Verschlagwortung des PDFs zur Strukturierung der Texte und Anreicherung von Zusatzinformationen für Screenreader, wird der gesamte Digitalmonitor künftig barrierefrei in einfacher Sprache und als Audiobeitrag online zur Verfügung stehen.