Folgende Kontakte stehen Ihnen für Fragen rund um die aktuelle Situation zur Verfügung:
Land Thüringen
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Wirtschaft
unter wirtschaft.thueringen.de
Hotline 0800 534 5676
Problemlage „Finanzhilfen/zinslose Kredite und Zuschüsse“
Thüringer Aufbaubank
unter www.aufbaubank.de/corona
Hotline 0800 534 5676
Für gemeinnützige Einrichtungen:
GFAW mbH
unter www.gfaw-thueringen.de
Hotline 0361 222 30
servicecenter@gfaw-thueringen.de
Problemlage „Einstufung systemrelevante Unternehmen“
Es wird auf die Hotline 0800 534 5676 verwiesen.
Problemlage „Anspruch auf eine Entschädigung für die ausbleibenden Einnahmen durch die angeordnete Schließung des Betriebes“ für Selbstständige
Laut Infektionsschutzgesetz kann auf Antrag und nach Prüfung der Voraussetzungen eine Entschädigung gezahlt werden, wenn Selbstständige einem Verbot in der Ausübung ihrer bisherigen Tätigkeit unterliegen und sie dadurch einen Verdienstausfall erleiden.
- formloser Antrag mit Angabe der Bankverbindung,
- Unterlagen: eine Bescheinigung des Finanzamtes über das Jahreseinkommen, eine Kopie des behördlichen angeordneten Tätigkeitsverbots oder eine Aufstellung nicht gedeckter Betriebsausgaben sowie deren Zahlungsnachweise.
Auskünfte erteilt das Thüringer Landesverwaltungsamt unter: 0361 573 321 317.
Problemlage „Entschädigungen für Arbeitnehmer*innen“
Ein entsprechender Antrag ist mit einer Frist von drei Monaten beim Thüringer Landesverwaltungsamt zu stellen, wenn Arbeitnehmer*innen einem Verbot in der Ausübung ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegen und sie dadurch einen Verdienstausfall erleiden. Zunächst hat die Arbeitgeber*in diese Entschädigung für die Dauer von längstens sechs Wochen auszuzahlen. Das Geld kann auf Antrag und nach Prüfung erstattet werden.
Über die notwendigen Unterlagen informieren auch die Handwerkskammern oder die Industrie- und Handelskammern.
Der Antrag mit den Unterlagen ist zu richten an:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 550 - Gesundheitswesen
Jorge-Semprun-Platz 4
99423 Weimar
Kontakt in alle Thüringer Ministerien finden Sie unter www.thueringen.de.
Bundesfinanzministerium/Thüringer Finanzministerium:
Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen zinslos zu stunden.
Die Finanzämter in Thüringen sind angehalten, schnell und unbürokratisch die beschlossenen steuerlichen Liquiditätshilfen umzusetzen. So können Steuern gestundet, Steuervorauszahlungen angepasst und Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt werden.
Weiterführende Links zu Handlungsempfehlungen für Unternehmen und Steuerpflichtige, die von der Corona-Krise betroffen sind, unter:
www.finanzen.thueringen.de/aktuelles/medieninfo
Industrie- und Handelskammer Erfurt:
Arbeitsrechtliche Informationen zu Auswirkungen in Folge des Corona-Virus finden Sie unter:
Verband der Bürgschaftsbanken:
Der Verband der Bürgschaftsbanken informiert über Finanzhilfen gerade auch für Freiberufler*innen:
Bürgschaftsbank Thüringen:
Die Bürgschaftsbank Thüringen hat ihre Angebote auf die Bedarfslagen der Unternehmen neu ausgerichtet; bis zunächst 31.12.2020 gelten folgende Änderungen:
- Bürgschaftsobergrenze 2,5 Mio. Euro
- Bürgschaftsobergrenze BBT express 250.000 Euro
- Bürgschaftsobergrenze BBT basis 250.000 Euro
- Beschleunigte Entscheidungsverfahren
Kontakt:
Bürgschaftsbank Thüringen GmbH
Bonifaciusstraße 19
99084 Erfurt
Tel. 0361 213 5151
Fax. 0361 213 5100
Agentur für Arbeit
Aufgrund der aktuellen Lage wurden für alle Kund*innen von Jobcentern und Arbeitsagenturen folgende Informationen veröffentlicht:
Ab dem 18.03.2020 sind grundsätzlich keine persönlichen Vorsprachen mehr möglich. Anträge können formlos per Mail oder über den eServices der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de/eServices gestellt oder in den Hausbriefkasten eingeworfen werden.
Anmeldung Kurzarbeitergeld (KuG):
Alle Informationen zur Kurzarbeit sind auf www.arbeitsagentur.de veröffentlicht.
Die Seite wird permanent aktualisiert. Auf der Seite sind auch Antragsunterlagen zur Kurzarbeit veröffentlicht, die zur Beantragung und Abrechnung notwendig sind.
Eine erste telefonische Beratung übernimmt der gemeinsame Arbeitgeber-Service unter der kostenfreien Hotline 0800 455 5520.
Außerdem finden Sie:
- Anträge auf Arbeitslosengeld I unter www.arbeitsagentur.de/eservices
- Weiterbewilligungsanträge für die Grundsicherung unter www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2
Ergänzend erklärt dieses Video des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, welche Regeln wegen der Pandemie für die Kurzarbeit gelten: www.bmas.de/SharedDocs/Videos/DE/Artikel/Arbeitsmarkt/2020-03-20-erklaervideo-kurzarbeit.html
Architektenkammer Thüringen:
Hinweise der Bundesarchitektenkammer finden Sie unter www.bak.de/w/files/bak/coronavirus-rechtliche-hinweise.pdf bzw. tagesaktuell unter: www.bak.de.
Die rechtlichen Auswirkungen auf Bauprojekte sind in einer Ausarbeitung der Kanzlei Kapellmann behandelt: www.kapellmann.de/de/aktuelles/nachrichten/rechtliche-auswirkungen-der-covid-19-epidemie-auf-bauprojekte/
Thüringer Gesundheitsministerium:
Informationen unter: www.tmasgff.de/covid-19
Unter: www.tmasgff.de/covid-19#c675 führt ein Link zu einem Merkblatt des Thüringer Landesverwaltungsamtes, welches alle wichtigen Informationen zu Entschädigungsanträgen gemäß Infektionsschutzgesetz zusammenfasst.
Robert Koch-Institut:
Informationen unter:
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Detaillierte kartografisch aufbereitete Informationen zur Ausbreitung des Virus:
www.experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4