Die Verwendung unterscheidet sich hierbei je nach Bank und Karte. Mit der Girokarte etwa kann man mittlerweile vielerorts bis zu 50 Euro zahlen ohne Eingabe einer PIN oder einer anderen Freigabe. Dabei wird die Bankkarte an das Bezahlterminal gehalten, um die Zahltransaktion zu bestätigen.
Um Missbrauch zu verhindern, muss spätestens nach fünf Transaktionen die Geheimnummer eingeben werden, oder wenn die Summe der Zahlvorgänge seit der letzten PIN-Eingabe 150 Euro erreicht. Schäden bei Kontaktloszahlungen übernehmen die Banken, sofern kein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
Es gibt aber auch andere Möglichkeiten kontaktlos mit dem Near-Field-Communication-System (NFC) zu bezahlen. So können neben der herkömmlichen Geldkarte auch Smartphones und Smartwatches verwendet werden. Auch hierbei wird das entsprechende Gerät maximal 4 cm über das Zahlungsterminal gehalten, welches die Zahlung dann optisch oder akustisch bestätigt. Ein Unterschied ist, dass jede Zahlung mittels der Eingabe des persönlichen Gerätecodes bestätigt und freigegeben werden muss, und so eine erhöhte Sicherheit gewährt. Es empfiehlt sich auch hier, aus Gründen der Sicherheit die Gerätecode-Eingabe zu verdecken. Eine Eingabe auf dem Zahlungsterminal wird auf diese Weise nicht mehr benötigt.
Auch auf Seite der Händler*innen besteht derzeit eine erhöhte Nachfrage für Zahlterminals, welche kontaktloses Bezahlen beherrschen und gleichzeitig flexibel einsetzbar sind. Ob Lieferdienst, Biergarten oder Einzelhändler*in - für viele Gewerbetreibende und Freiberufler*innen kleiner Unternehmen sind verschiedenste Einsatzmöglichkeiten gegeben und entsprechende Geräte verfügbar. Dabei unterscheiden sich die verschiedenen Geräte der Anbieter*innen, je nach Voraussetzungen, ob WLAN- oder eine 3G-Mobilfunkverbindung genutzt werden kann. Außerdem kann an manchen Geräten der verpflichtend auszugebende Kassenbon gleich mit ausgedruckt werden. Auch werden Varianten angeboten, welche eine entsprechende Finanzamt-konforme Kassensoftware mit sich bringen.
Für Händler*innen zu beachten sind die jeweiligen Kostenstrukturen der Angebote. So wird bei manchen Kartenterminals eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart und es fallen Grundgebühren an. In der Regel sind diese Terminals zu mieten. Als Alternative können Komplettlösungen ohne Vertragsbindung und ohne Grundgebühren meist für einen relativ niedrigen Betrag gekauft werden. Dafür fallen allerdings vorher festgelegte Transaktionsgebühren je getätigter Kartenzahlung an. Je nach Anforderung für den Gewerbetreibenden, zum Beispiel ob viele kleine Einzelzahlungen täglich umgesetzt werden, kann sich ein vergleichen der verschiedenen Anbieter*innen lohnen.