Das Gesundheitswesen ist dafür bekannt, dass viele Prozesse noch besonders analog sind, während der Einsatz von modernsten Maschinen bei der Versorgung von Patient*innen nicht mehr weg zu denken ist. Das macht Prozesse aufgrund vieler Medienbrüche ineffizient. Außerdem entstehen besondere Risiken, wenn Krankenhäuser Ziel von Hackerangriffen werden, da durch Technikausfälle Menschenleben gefährdet sind.
Zur Modernisierung der Krankenhäuser und Verbesserung der digitalen Wehrfähigkeit der Gesundheitsversorgung hat die Bundesregierung mit dem Krankenhauszukuftsgesetz den Krankenhauszukunftsfonds eingerichtet. Durch diesen sollen Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur in Höhe von 4,3 Milliarden Euro aufgeteilt in 70 Prozent aus Bundes- und 30 Prozent aus Eigen- oder Ländermitteln getätigt werden.
Thüringen standen nach Königssteiner Schlüssel davon insgesamt etwas mehr als 111.600.000 € zur Verfügung, welche sich wie folgt verteilten:
Beantragte Fördermittel BAS | Bereitgestellte Fördermittel Land | Fördermittel Gesamt |
78.091.218,97 € | 33.467.664,97 € | 111.558.883,94 |
Die Mittel konnten bis Ende des Jahres 2021 durch die Bundesländer beim Bundesamt für Soziale Sicherung in folgenden Fördertatbeständen beantragt werden:
Fördertatbestand | Beschreibung |
FTB 1 | Digitalisierung in der Notaufnahme |
FTB 2 | Digitales Patient*innenportal |
FTB 3 | Digitalisierung der Pflege- und Behandlungsdokumentation |
FTB 4 | Klinische Entscheidungsunterstützungssysteme |
FTB 5 | Digitale Medikationsmanagement |
FTB 6 | Digitale interne Kommunikationssysteme (Leistungsanforderung) |
FTB 7 | Cloud-Computing-Systeme |
FTB 8 | Digitales Versorgungsnachweissystem zur Verbesserung des internen und externen Kapazitätsmanagements |
FTB 9 | Telemedizinnetzwerke und technische Anlage zur Verbesserung der Versorgung |
FTB 10 | Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit |
FTB 11 | Anpassung von Patient*innenzimmern an die besonderen Behandlungsformen im Fall einer Epidemie |
Besonders hervorzuheben ist hierbei, dass die Förderung durch den Krankenhauszukunftsfonds in den meisten Fördertatbeständen eine Berücksichtigung von Maßnahmen zur IT-Sicherheit in Höhe von mindestens 15 Prozent der Gesamtförderhöhe voraussetzt.
In Thüringen teilten sich die Beantragungen wie folgt auf die Fördertatbestände auf:
FTB 1 | FTB 2 | FTB 3 | FTB 4 | FTB 5 | FTB 6 | FTB 7 | FTB 8 | FTB 9 | FTB 10 | FTB 11 |
0 | 22 | 37 | 11 | 19 | 8 | 2 | 0 | 1 | 16 | 0 |
Bis zum Ende des letzten Jahres mussten alle Förderbescheide ausgestellt sein. Alle vom Freistaat beantragten Projekte konnten positiv beschieden und die Bescheide bis zum 20.12.2022 erlassen und verschickt werden. Somit konnte Thüringen die zugeteilten Mittel zu mehr als 99 Prozent auf die Projekte der Krankenhäuser verteilen. Diese sind nun in der Verantwortung ihre Projekte bis zum 31.12.2024 umzusetzen.
Es ist unvermeidlich, dass die Digitalisierung in den Krankenhäusern voranschreitet. Gerade in den Krisenzeiten der letzten Jahre wurde das Potential und die Notwendigkeit von Digitalisierung für die Zukunftssicherheit des gesamten Gesundheitssystems offenbart. Gerade in so komplexen Einrichtungen wie Krankenhäusern mit vielen an der Behandlung beteiligten Akteur*innen und Abteilungen kann besonders davon profitiert werden, wenn Prozesse von Anfang bis Ende durchdacht und medienbruchfrei umgesetzt sind.
Von den Bürger*innen bis zu den behandelten Ärzt*innen werden alle in den nächsten Jahren die durch den Krankenhauszukunftsfonds gestarteten Digitalisierungsprozess spüren.
Quellen:
www.krankenhauszukunftsfonds.de/Redaktion/Schulung/Dossiers/schulung-kapitel-3.html