Die Thüringer Aufbaubank weitet ihre telefonischen Sprechzeiten auf Montag bis Freitag 08:00 bis 18:00 Uhr und Samstag 08:00 bis 13:00 Uhr aus. Unter der Hotline 0800 534 5676 berät sie zu den passenden Förderprogrammen.
Was wird gefördert?
Der Zuschuss wird Unternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen zur Bewältigung oder Minderung der besonderen wirtschaftlichen Notlage gewährt, die durch die Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 entstanden oder abzusehen ist.
Alle benötigten Unterlagen finden Sie unter
www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020#download
oder direkt hier auf unserer Seite als Gesamtpaket.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen (inkl. Einzelunternehmen) sowie Unternehmen der Branche 86.9 (Gesundheitswesen, auch wenn diese über keine Gewerbeanmeldung verfügen), wirtschaftsnahe freie Berufe und die Kreativwirtschaft der Branchennummern 71-74, 85.5 sowie 90 gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) (externer Link).
Gefördert werden Unternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen.
Wie viel wird gefördert?
Die Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten pro Unternehmen (einschließlich Inhaber*in) und beträgt jeweils bis zu:
Beschäftigte (einschließlich Inhaber*in) Zuschuss
1 bis 5 5.000 EUR
6 bis 10 10.000 EUR
11 bis 25 20.000 EUR
26 bis 50 30.000 EUR
- Das Antragsformular ist seit Montag, den 23.03.2020, 16:00 Uhr auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank (TAB) unter www.aufbaubank.de/corona bzw. www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020 eingestellt.
- Das Antragsformular umfasst 2 Seiten; zudem ist eine 2-seitige Anlage (De-minimis-Erklärung) auszufüllen; ein Hinweisblatt erklärt die Verfahrensweise.
- Bei der Antragstellung ist die Schadenshöhe zu beziffern; eine eidesstattliche Erklärung ist abzugeben.
- Hinweise und Hilfestellungen dazu erhalten Sie neben dem Hinweisblatt im Downloadbereich zum Beispiel auch hier: www.youtube.com/watch?v=un8qap_uy1g&feature=share&app=desktop
Der Antrag ist
- online auszufüllen, auszudrucken und zu unterschreiben,
- als Scan (unterschrieben) an die zuständige Kammer (IHK/HWK etc.) zu mailen oder per Post zu senden (die zuständigen Kammern unterstützen die Antragstellung und führen eine Vorprüfung durch, die das Verfahren beschleunigen soll),
- ausgedruckt per Post zu senden an:
Thüringer Aufbaubank
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
Alle Informationen und Formulare finden Sie auch unter www.erfurt.ihk.de/coronavirus
Die Anträge können ab sofort auch per Mail an soforthilfe-corona@erfurt.ihk.de gesendet werden.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeiten des telefonischen, elektronischen und postalischen Informationsaustausches.
Unter folgendem Link finden Sie außerdem weitere EU-, Bundes- und Landesförderprogramme: https://www.foerderdatenbank.de/SiteGlobals/FDB/Forms/Suche/Expertensuche_Formular.html?cl2Processes_Foerdergebiet=thueringen&submit=Suchen&filterCategories=FundingOrganisation&filterCategories=FundingProgram&cl2Processes_Foerderbereich=corona.
Update: Corona-Soforthilfe nun auch für gemeinnützige Einrichtungen
Der Freistaat Thüringen hat sein Corona-Soforthilfeprogramm ausgeweitet. Nun können auch gemeinnützige Vereine mit wirtschaftlicher Tätigkeit sowie gemeinnützige Unternehmen oder Stiftungen in den Bereichen Soziales, Jugend, Bildung, Sport, Kunst, Kultur und Medien Unterstützung des Landes und des Bundes bei der Bewältigung der momentanen Krise erhalten. Profitieren können davon beispielsweise Bildungsträger, Museen, Sportvereine, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Theater und Orchester, Pflegedienste, Behindertenwerkstätten etc. Die Antragstellung für die Hilfen kann ab kommender Woche bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GfAW) erfolgen.
Sie erreichen die GfAW über die Hotline 0361 222 30 oder servicecenter@gfaw-thueringen.de.
Weiterführende Kontakte und Informationen für Thüringer Unternehmen in der Corona-Krise finden Sie hier.