E-Health
Im Gesundheitswesen bietet die Digitalisierung sehr viele Chancen, effizientere und günstigere Versorgungsformen zu entwickeln. Im Vergleich zu anderen Branchen fehlt es allerdings noch an praxistauglichen Lösungen. Dabei könnte der Bereich der Telemedizin das Gesundheitswesen völlig revolutionieren. Schon 2014 nutzten mehr als ein Drittel der 60- bis 69-Jährigen das Internet zur Kommunikation mit Arzt und Kasse (McKinsey & Company, 2014). Die Offenheit gegenüber telemedizinischen Angeboten ist also vorhanden. Und neben älteren Patienten profitieren auch Menschen mit chronischer Erkrankung und Patient*innen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind in besonderem Maße von der digitalen Vernetzung mit Arzt und Apotheke.
Ebenso können E-Health Angebote aber auch den Austausch zwischen Ärzt*innen verschiedener Fachbereiche fördern und erleichtern, was die ganzheitliche Behandlung komplexer oder unklarer Krankheitsfälle deutlich verbessern würde. Dabei ist es natürlich von großer Wichtigkeit, dass gute Wege zur Einhaltung von Daten- und Informationsschutz gefunden werden, die Patienten als mündige Bürger behandeln.
- die medizinische Versorgung in Notfällen verbessern
- die Rettungskette durch bessere Vernetzung von Rettungsleitstellen optimieren
- die ambulante Versorgung durch Online-Sprechstunden vereinfachen
- den digitalen Austausch von Daten zwischen Patient, Arzt und Apotheke fördern
Die gesetzliche Basis für den Ausbau von E-Health Anwendungen bildet das Bundesgesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz). In diesem wurde ein konkreter Plan für den breiten Ausbau digitaler Anwendungen im Gesundheitsbereich festgelegt. Durch höchste Sicherheitsstandards im digitalen Gesundheitswesen soll die Akzeptanz in der Bevölkerung gezielt gestärkt werden, begonnen bei der elektronischen Gesundheitskarte.
Eine transparente und sichere Kommunikation der verschiedenen Systeme im E-Health Bereich ist die Grundvoraussetzung für einen flächendeckenden Ausbau der digitalen Lösungen in Arztpraxen und Krankenhäusern. Deshalb wurde die Gesellschaft für Telematik (gematik) verpflichtet, ein Interoperabilitätsverzeichnis zu erstellen, dass die verschiedenen Standards der IT-Systemen im Gesundheitswesen transparent macht (www.vesta-gematik.de).
Elektronischer Medikationsplan
Seit Juli 2016 erhalten Patient*innen in Thüringen und Sachsen, die dauerhaft fünf oder mehr Medikamente gleichzeitig einnehmen, auf Wunsch einen individuellen Medikationsplan. Die Abrechnungsdaten dafür liefert die Krankenkasse, der Plan selbst wird von Ärzt*in oder Apotheker*in erstellt. Alle Beteiligten sind digital vernetzt. Durch die enge Abstimmung wird die Arzneimittelversorgung wirtschaftlicher und die Wahrscheinlichkeit von Wechselwirkungen sinkt. 2020 soll zudem das elektronische Rezept (eRezept) Einzug in das Gesundheitswesen halten. Das Modellvorhaben heißt ARMIN (Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen) und erfolgt in Zusammenarbeit von AOK PLUS, den Landesapothekerverbänden und den Kassenärztlichen Vereinigungen.
Tele-Neurologie-Netzwerk (TENT ICU)
Im Zuge dieses Projektes werden Patient*innen mit primären oder sekundären Hirnschäden und auch Epilepsiepatient*innen von erfahrenen Neurolog*innen untersucht. Was ist daran besonders? Die Patient*innen liegen auf Intensivstationen in Krankenhäusern ohne eigene neurochirurgische / neurologische Abteilungen. Die fachneurologische Versorgung erfolgt via telemedizinischer Untersuchung durch Fachärzt*innen, die die Therapie dann mit den Ärzt*innen absprechen.