Mobilfunk

Neben der Versorgung mit einem Breitbandanschluss gehört Mobilfunk heute zu einer der wichtigsten Infrastrukturen für einen schnellen Zugang zum Internet. Unabhängig von Alter und Geschlecht wird Mobilfunk zum täglichen Begleiter und auf Smartphones wie auch Tablets genutzt. Zusätzlich kann Mobilfunktechnologie als Ergänzung zur kabelgebundenen Infrastruktur verwendet werden, um Lücken in der Breitbandversorgung auszugleichen.
Die Verfügbarkeit von Mobilfunk hängt davon ab, welche Telekommunikationsunternehmen in welcher Region aktiv sind und wie sie die Standorte mit ausreichendem Empfang in den verschiedenen Frequenzbereichen versorgen. Die noch bestehenden Herausforderungen in Form von weißen Flecken werden durch gemeinsame Anstrengungen von Bund, Ländern und Mobilfunkanbieter*innen bewältigt, um eine lückenlose Abdeckung für die gesamte Fläche der Bundesrepublik zu ermöglichen.
Bei der Digitalklausur im November 2019 gab die Bundesregierung das Ziel vor, 99,95 % aller bundesdeutschen Haushalte mit einer Mobilfunkinfrastruktur zu versorgen. Besonderer Fokus liegt hierbei auf der Entwicklung des ländlichen Raums. Dafür wirbt der Bund mit einer Unterstützung von rund 1,1 Milliarden Euro, die aus dem Sondervermögen für Digitale Infrastruktur kommt. Mit dem Vermögen sollen bis zum Jahre 2024 bis zu 5.000 neue Mobilfunkstandorte errichtet sowie eine Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft gegründet werden, die den Ausbau vorantreibt. Im Vorfeld, haben sich die Mobilfunkanbieter*innen Telekom, Vodafone und Telefónica bereit erklärt, gemeinschaftlich 6.000 neue Mobilfunkstandorte zu errichten. Für verbleibende Haushalte, die nur unwirtschaftlich erschlossen werden können, sollen alternative Technologien wie satellitengestützte Versorgung nutzbar gemacht werden.
Weiterhin spricht sich der Bund dafür aus, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und Gebäude und Flächen von Bund, Ländern und Kommunen für die Infrastrukturen zu nutzen, um so den Ausbau zu beschleunigen. Gleichzeitig soll mehr Transparenz zur aktuellen Versorgungssituation geschaffen werden.
Bereits 2015 haben Bund und Mobilfunkbetreiber*innen einen Vertrag für den Ausbau der vor allem ländlichen Regionen vereinbart. Ziel ist es, bis zum Ende des Jahres 2021 in jedem Bundesland 99 % aller Haushalte mit dem Mobilfunkstandard LTE (4G) zu versorgen. Damit soll die digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltig unterstützt und die Attraktivität des Standorts Deutschland gesteigert werden.
Mit der Versteigerung der Frequenzen für den 5G-Mobilfunkstandard im Jahr 2019 für rund 6,5 Milliarden Euro wurden die Mobilfunkanbieter*innen zusätzlich verpflichtet, die Abdeckung mit dem neuen Standard bis 2022 zu gewährleisten. Ziel ist es, 98 % aller Haushalte mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde zu versorgen. Auch Verkehrswege sollen vom Infrastrukturausbau profitieren. So wurde im Rahmen der Auktion vorgegeben, bis zum Jahre 2024 alle Bundesstraßen sowie Autobahnen ebenfalls mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde zu versorgen.
Mit der neuen Mobilfunkgeneration 5G ergeben sich viele neue Möglichkeiten. So steigt beispielsweise die Bandbreite auf eine neue Größenordnung und kann mit Geschwindigkeiten von über einem Gigabit pro Sekunde mit kabelgebundenen Verbindungen Schritt halten. Gleichzeitig werden die Reaktionsgeschwindigkeiten mit dem neuen Standard verbessert. So können Anfragen vom oder in das Internet schneller gesendet werden. Im aktuellen Standard der vierten Generation ist es bereits möglich, mittels Videokommunikation in Kontakt zu treten oder mit anderen Mobilgeräten wie Tablets oder Laptops auch unterwegs zu arbeiten. Mit dem Nachfolger werden Reaktionsgeschwindigkeit und Bandbreite mit dem Komfort vergleichbar sein, den man auch zu Hause vorfindet.
Auch im industriellen Bereich erschließt die fünfte Mobilfunkgeneration neue Potentiale. So ermöglicht die neue Technologie Echtzeitkommunikation und ist damit die Eintrittskarte in vollautomatisierte Produktionsprozesse, die in Echtzeit angepasst und überwacht werden können. Die Reaktionszeiten sind durch die neue Technologie bereits so gering, dass komplexe Anwendungen etabliert und Fabriken sowie Logistikzentren in ihren Geschäftsfeldern unterstützt werden können. Der Einsatz von Robotern sowie ferngesteuerter Sensorik und deren Vernetzung über weite Entfernungen hinweg werden dadurch ebenfalls möglich. Auch in der Landwirtschaft können Automatisierungsprozesse genutzt werden, um Bodenwerte zu überwachen, Bewässerung zu automatisieren und Düngung effizienter zu gestalten sowie gleichzeitig umweltfreundlich und nachhaltig zu wirtschaften.
Das Auto der Zukunft fährt ohne unser Zutun, aber mit Mobilfunk. Selbstfahrende Autos werden auf der Mobilfunkwelle mittels 5G in Echtzeit miteinander kommunizieren und sorgen so für einen sicheren Verkehr für alle sorgen, egal ob Fahrende oder Fußgänger*innen. Gleichzeitig können mittels intelligenter Verkehrssteuerung der CO₂-Fußabdruck verringert und Staus vermieden werden. Forschungen in diese Richtung erfolgen bereits seit längerem an der TU Ilmenau. Im Übrigen kommunizieren unsere Autos auch heute schon über Mobilfunk, geben uns Auskunft über das Wetter,die aktuelle Verkehrslage und laden neue Systemupdates, um noch effizienter fahren zu können.
Mittels mobilfunkgestützter Telemedizin können Diagnostik und Therapie auch aus weiter Entfernung stattfinden, und Konsultationen zwischen ärztlichem Fachpersonal, Patient*in und Apotheker*in erfolgen ohne Reisezeit. Ein Beispiel für angewandte Telemedizin in Thüringen ist das Netzwerk Satelite. Mit dem neuen Standard kann auch die Überwachung von Gesundheitsdaten nahtlos erfolgen, sodass beispielsweise die Kontrolle und Nachsorge einer Operation in Echtzeit und ortsunabhängig aufgerufen werden kann.
Neben den Frequenzen für Telekommunikationsunternehmen, die versteigert wurden, sind außerdem Bereiche für andere Unternehmen, Forschungseinrichtungen und die Landwirtschaft vorgesehen. Diese sogenannten Campusnetze können beantragt werden und sind lokal begrenzt nutzbar. Sie ermöglichen lokale Vernetzungen mit eigener Infrastruktur. Die Beantragung eines solchen Campusnetzes erfolgt über die Bundesnetzagentur.
Netzausbau und Gesundheitsschutz
Bei Teilen der Bevölkerung besteht Unsicherheit darüber, ob der Ausbau des Mobilfunknetzes Auswirkungen auf die Gesundheit haben könnte. Laut Bundesregierung sind Funkanlagen nach den national und international anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen als gesundheitlich unbedenklich einzustufen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die bestehenden Grenzwerte – sichergestellt durch das Standortbescheinigungsverfahren bei der Bundesnetzagentur – eingehalten werden. Für weitere Informationen nutzen Sie bitte die Serviceangebote des Bundesamtes für Strahlung (BfS) sowie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit seiner Kommunikationsinitiative zum Mobilfunkausbau. In absehbarer Zeit wird zudem die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) des Bundes dieses Thema adressieren.
Nachfolgend finden Sie eine Sammlung von Studien und Informationsangeboten:
- Dioaloginitiative Deutschland spricht über 5G - Bereitgestellt durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
- Kommunikationsinitiative der Bundesregierung zum Mobilfunkausbau und zu 5G - Bereitgestellt durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
- Fragen und Antworten zur Einführung der 5G-Mobilfunknetze und den damit in Verbindung stehenden elektromagnetischen Feldern (EMF) - Bereitgestellt durch das Bundesamt für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- Informationsmaterial zum Thema Strahlenschutz - Bundesamt für Strahlenschutz
- Elektromagnetische Feld-Messung (Mobilfunk) 2020 - Durchgeführt von der technischen Universität Ilmenau
- Abschlussbericht Version 1.0 zum Projekt „Immissionsuntersuchung an einer Mobilfunk-Kleinzelle“ - Durchgeführt von der technischen Universität Ilmenau